HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
WAS MUSS ICH ZURÂ THERAPIE MITNEHMEN?
- Verordnungschein vom Arzt,
- Befunde; Vorhandene Röntgen Bilder,
- MR-, CT Befund
- Arztbrief,
- Operationsberichte...
- Grosses Handtuch oder Leintuch,
- Bequeme Kleidung,
- Eventuell Hausschuhe (Bitte im Warteraum der Praxis die Strassenschuhe ausziehen)
-Hausschuhe stehen zur Verfügung.
Der Boden wird mit einer Fußbodenheizung temperiert.
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BRAUCHE ICH EINE ÄRZTLICHE ÜBERWEISUNG?
Ich bin eine Vertragspartnerin von ÖGK , BVAEB UND SVS.
Sie benötigen von Ihrem Haus- bzw. Facharzt einen Verordnungsschein über“ 10 x 60 Minuten Physiotherapie“.
Derzeit besteht keine Bewilligungspflicht für die Patienten wenn die Leistung von einer Vertragsphysiotherapeut/ Vertragsphysiotherapeutin erbracht wird.Die Patienten von anderen Krankenkassen benötigen weiterhin eine Chefärztliche Bewilligung.
Für präventive Leistungen ist keine ärztliche Verordnung nötig.
Wenn Sie privat versichert sind, haben Sie die Möglichkeit, den Selbstbehalt bei Ihrer Zusatzversicherung einzureichen.
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Kann die Behandlung trotz Verordnung von 6 oder 10 Einheiten auch früher beendet werden?
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Ja. Nur weil 6 oder 10 Einheiten verordnet werden, heißt das nicht, dass wir alle Einheiten absolvieren. Manche Probleme sind schon nach wenigen Behandlungen unter Kontrolle. Wir entscheiden dann gemeinsam, ob eine Fortsetzung weiterhin sinnvoll ist, oder ob die Therapie bereits beendet werden kann.
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Sowohl die Patientin/dem Patienten als auch die Therapeutin steht hinaus frei , die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen.
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Die Termine die nicht innerhalb von 24 Stunden vor Therapiebeginn abgesagt werden, erlaube Ich mir in Rechnung zu stellen.
WELCHE KRANKENKASSEN AKZEPTIEREN SIE?
Ich bin eine Vertragspartnerin von ÖGK und Wahltherapeutin von BVAEB und SVS. Das heißt die Verrechnung erfolgt über die ÖGK bei Patienten die bei ÖGK versichert sind und bei Patienten mit andere Krankenkasse separat nach jeder Therapieeinheit in Bar. Nach abgeschlossener Therapie können Sie die Honorarnote zusammen mit Ihrer Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Gemäß den Tarifbestimmungen Ihrer Krankenkasse erhalten Sie einen Teil der Therapiekosten rückerstattet. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, einen weiteren Teil der Therapiekosten bei Ihrer Privatversicherung geltend zu machen. Ein Formular finden Sie hier.
Möchten Sie präventiv arbeiten können Sie meine therapeutische Unterstützung in Form von Beratung und Prävention auch ohne Verordnung in Anspruch nehmen. Die Kosten für die Betreuung sind in diesem Fall selbst zu tragen
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